Auslagerung (outsourcing)

Bei Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen allgemein die Verlegung von Teilbereichen des Betriebs (betriebliche Funktionen) an andere Unternehmen im Inland oder Ausland; durchgängig mit dem Ziel, Fixkosten in variable Kosten umzuwandeln. Wird im besonderen ein zentrales Geschäftsfeld (etwa Devisenhandel, Abwicklung des Zahlungsverkehrs) von einer Bank auf ein anderes Institut ausgelagert, so spricht man oft von Business Process Outsourcing (BPO). In Deutschland ist bei Banken jede Art der Auslagerung von Geschäftsbereichen anzeigepflichtig und gemäss § 25a KWG in vorgeschriebener Form der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden. Diese ist berechtigt, auch die ausgelagerten Einheiten zu prüfen. Business Process Outsourcing wird dazu von den Kartellbehörden argwöhnisch begutachtet. Die Verlegung (von Teilen) der Produktion bestimmter Güter in Niedriglohnländer (low-cost countries) durch Unternehmen. Dies führt statistisch zu Handelströmen, die in der Zahlungsbilanz vom Handel mit Fertigprodukten nur schwer abzugrenzen sind. Die EZB bemüht sich, mögliche Auswirkungen dieser Abläufe auf die Geldpolitik zu klären. Siehe Balassa-Index, Business Process Outsourcing, Bargeldbearbeiter, BPO, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduktivität, Facility- Management, Hilfsdienste, bankbezogene, Insourcing, Konsolidierung, Kreditfabrik, Master- Kapitalanlagegesellschaft, Outsourcing, Outsourcing-Risiken, Transaktionsbank. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 54, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 178 f. (Outsourcing des Portfoliomanagements bei Kapitalanlagegesellschaften) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 86 ff. (Produktionsauslagerung in Niedriglohnländer und ihre Auswirkungen; Übersichten, Literaturangaben).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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