Abschreibung (amortisation)

Nach IAS (35.5, 38.7) die planmässige Verteilung der Kosten für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Vermögensgegenstandes über dessen Nutzungsdauer. Siehe Bewertung, Fair Value, Marktwert, Zeitwert.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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