Anbietungsgrenze auch Antragsgrenze (offering border)

In der Kreditversicherung übliche Vertragsvereinbarung, wonach ab einer festgelegten Summe (etwa 50 000 Euro) der Versicherungsnehmer seinen Schuldner (also den Kunden, demgegenüber er eine Versicherung gegen ein Kreditereignis eingeht) dem Versicherer zwecks allfälliger Bonitätsprüfung anzugeben hat. Siehe Ausfall-Wahrscheinlichkeit, Aushaftung, Bonitätsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, Kreditqualität, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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