Früherer Name für die in der damaligen Finanzwelt übliche Buchungsgebühr, heute: Kontoführungsgebühr (activity fee, account maintenance charge) genannt. Gebühr, die früher bei der Beurkundung von Schriftstücken an den dazu ermächtigten Beamten oder Notar zu entrichten war.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen