Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter bei einem Swapgeschäft (und hier wieder besonders bei einem Zinsswap) die Weitergabe einer Vertragsposition an einen neuen Partner. Der bisherige Gegenseite in dem Swapgeschäft muss bereit sein, den neuen Vertragspartner (party to the agreement) anzunehmen. Siehe Close-out, Reversal.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen