Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht. Ein Institut ersucht hier die Aufsichtsbehörde, den Geschäftsbetrieb gesamthaft oder einzelne Abläufe daraufhin zu überprüfen, ob alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben genügen. -Wird die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig (Normalfall), dann spricht man von aufsichtsgetrieben. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 69 f. (aufsichtsgetriebene und antragsgetriebene Sonderprüfungen).
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen