Ausführungsanspruch (claim to carrying out)

Das Recht eines Kunden, an der Börse die Abwicklung eines erteilten Auftrags zu verlangen. In Deutschland besteht ein solcher Anspruch derzeit nur im Parketthandel, nicht im elektronischen Handel und nicht bei Inhouse- Systemen. Siehe Auftragsverzögerung, Schlangenhandel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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