Abschlussvermittlung (contract brokerage)

Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 32 KWG. Siehe Agent, gebundener, Nominee.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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