Aktien-Rückkauf (buyback of shares)

Der Rückkauf eigener Aktien durch eine Gesellschaft. Dies ist dann für das Unternehmen sinnvoll, wenn mehr Eigenmittel zur Verfügung stehen, als für Investitionen nötig sind. Durch den Aktienrückkauf steigt in der Regel der Wert der an der Börse verbleibenden Aktien. In Deutschland darf der Nennwert der so erworbenen Aktien nach derzeitiger Rechtslage 10 Prozent des Aktienkapitals nicht übersteigen. Siehe Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Self Tender, Squeeze-out. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 208 (zur aufsichtsrechtlichen Seite), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 175 (Missbrauchsgefahr), Monatsbericht der EZB vom Januar 2006, S. 31 ff. (ausführliche Darstellung), Monatsbericht der EZB vom Mai 2007 (lehrbuchmässige Darstellung; Übersichten; Literaturhinweise).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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