Abwicklung, vollautomatisierte (straight-through processing, STP)

Die hintereinander geschaltete mechanische Verarbeitung von Transaktionen bzw. Überweisungen von einem Ende der Zahlungskette zu anderen, unter Einschluss auch von Erstellung, Bestätigung, Clearing und Abwicklung der mit einem Zahlungsauftrag verbundenen Anweisungen (Dokumentation). Siehe Abwicklungssysteme, Business Continuity Programme, Cash- Management, Euroclear, Clearing-Haus, automatisches, Massenzahlungsverkehr, elektronischer, Scheckeinzugsverfahren, imagegestütztes, Trade Assignment, Überweisungssystem. Vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S. 93 ff. (S. 97: Übersicht der einzelnen Schritte), S. 130 ff. Abwicklungsabteilung (settlement department). Wenn nicht anders definiert, die bei einem Finanzdienstleister zuständige Arbeitsgruppe, die Optionsverträge rechtlich begutachtet und die aus dem Übereinkommen fliessenden Risiken eindeutig bewertet. Weil hier aufgrund zeitlich längerer Bearbeitungszeiten bzw. oft auch mangelnder Durchsicht der tatsächlichen Risikolage die Gefahr notleidender Engagements sehr hoch ist, wenden die Aufsichtsbehörden den Abwicklungsvorgängen ein besonderes Augenmerk zu. Siehe Derivat, Option, Risiko. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 14 f. (koordinierte Massnahmen der Aufsichtsbehörden).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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