Option auf ein Swap. Der Käufer der Option hat das Recht, gegen Zahlung einer Optionsprämie zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt in einen (in Bezug auf Laufzeit und Zinshöhe bestimmten) Swap einzutreten. Siehe Option, Swap, zinsbedingter, Sleepy Warrant.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen