Scheidemünze (token coin; divisional coin; minor coin; small money)

In Metall geprägtes Geld, dessen Metallwert geringer ist als der Nominalwert, das aber dennoch volle gesetzliche Zahlungskraft (Annahmezwang) besitzt. Weil bei vorangegangenen Währungsumstellungen in Deutschland (1923 von der Mark zur Rentenmark, 1924 von der Rentenmark zur Reichsmark, 1948 von der Reichsmark zur Deutschen Mark) alle Scheidemünzen jeweils ihren vollen Wert behielten, werden sie bevorzugt gehortet. -Die Umlaufsgeschwindigkeit der Scheidemünzen ist im allgemeinen ein Vielfaches jener der Kurantmünzen. Siehe Abnutzung, Aushingeld, Heller, Katzengeld, Kreuzer, Münze, Münzhorte, Münzpflege, Obolus, Reichsbank, Schilling.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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