Schiedsverfahren (arbitration)

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen Kunden und der Bank, einzelnen Teilnehmern an der Börse oder anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen. -An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus. -§ 37h WpHG bestimmt: "Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder Finanztermingeschäften sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind." Schiffspfandbrief (bottomry bond, ship mortgage bond): Anleihe zur Finanzierung von Schiffbauten. Gedeckt wird der Pfandbrief durch eine Schiffshypothek.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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