Schutzgeld in alten Dokumenten auch Beschutzgeld (protection money)

Erpresstes Geld ("Pizzu") unter Androhung von Gewalt, meist durch darauf spezialisierte kriminelle Organisationen (Mafia, Cosa Nostra). Anderer Ausdruck für das frühere Schirmgeld: im Altertum von den Römern den Völkern mit rivalisierenden Gruppen (Galliern, Juden; denn das römische Heer musste bewaffneten Konflikten der verfeindeten Parteien zuvorkommen) auferlegt; in der Neuzeit als Abgabe, von den Dänen (Wikingern) auferlegt (Dänengeld); im Mittelalter eine Abgabe mit dem Zweck, Ansässige (vor allem Bürger mosaischen Glaubens in Städten) vor angeblicher oder tatsächlicher Bedrohung zu schützen (Judentribut; Jews tribute). Frühere Zahlung in Bargeld, um einen Freibrief (sicheres Geleit durch ein Gebiet) zu erlangen; Permissionsgeld. In alten Dokumenten auch für das Hütegeld im Sinne der Beitragszahlung in eine Schutzgenossenschaft gesagt. Siehe Dänengeld, Geleitgeld, Hussengeld, Hütegeld, Racheengel, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Toleranzgeld, Umlage, Verbittsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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