Schleusengeld (sluice fee, lockage)

Abgabe, die ein Schiff beim Durchlauf einer Schleuse bzw. auch in einem Schiffshebewerk (ship canal lift) zu entrichten hat; in alten Dokumenten auch Archengeld (Arche = Schleuse) genannt. Siehe Ankergeld, Furtgeld, Hafengeld, Hebegeld, Kapgeld, Krangeld, Rheinoctroi, Torgeld, Wassergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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