Swap, inflationsindexierter (swap based on the cost of living [index])

Übereinkommen, bei dem sich ein Partner A gegenüber dem Vertragspartner B verpflichtet, Zahlungen in fester Höhe gegen an die Inflationsrate gebundene Zahlungen zu leisten. Die Zahlungen können bei Fälligkeit des Swaps (inflationsindexierter Nullkupon-Swap) oder alljährlich innert der Laufzeit des Swaps (inflationsindexierte Swaps mit mehrfacher Zahlung) erfolgen. Ein inflationsindexierter Nullkupon-Swap drückt die Inflationserwartung der Beteiligten aus und ist daher für die vorausschauende Zentralbankpolitik von hohem Interesse. Siehe Anleihe, indexgebundene, Emission, indexierte, Hafen, sicherer, Indexgeld, Inflationsrate, erwartete, Nullkupon-Anleihe. Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2003, S. 34 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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