An Wertpapierbörsen in Deutschland wurde 2002 die Vorschrift aufgehoben, dass eine Aktie nur einem einzigen Marktsegment (amtlicher Markt, geregelter Markt, Freiverkehr) gehandelt werden darf. Siehe Börsensegmente, Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, Europäische.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen