Steuerzinsen (delay [penalty] interest)

Von der Finanzverwaltung eines Staates berechnete Zinsen bei rückständigen Steuern; sie stellen einen Ausgleich für die Nutzung des dem Staate zustehenden Geldes durch den säumigen Steuerpflichtigen dar. Im einzelnen unterscheidet man Verzugszinsen, Aufschubzinsen und Stundungszinsen. Je höher die Steuerzinsen angesetzt werden, um so mehr Steuerschuldner begleichen erfahrungsgemäss ihr Konto. Das deutsche Steuerzinsgesetz vom 11. August 1923 gab dem Reichsfinanzminister das Recht, über die damals zunächst festgesetzten 24 Prozent hinaus weitere Zuschläge zu erheben.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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