Obgleich Steuerberater zwangsläufig vertrauliche Erkenntnisse in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen gewinnen, gelten für sie (noch) nicht die Mitarbeiter-Leitsätze. Dasselbe gilt auch für Wirtschaftsprüfer. Siehe Public Company Accounting Oversight Board. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 8.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen