Sicherheiten (collateral[s])

In der Bankpraxis: anerkannte Unterlegung für gewährte Kredite, vgl. die Aufzählung nach Basel-II im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 22, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S. 83 (Übersicht). Vermögenswerte, die Kreditinstitute zur Besicherung von kurzfristigen Liquiditätskrediten der Zentralbank als Pfand bei dieser hinterlegen sowie Vermögenswerte, welche die EZB von Kreditinstituten im Zuge liquiditätszuführenden Pensionsgeschäften ankauft. -Mit Jahresbeginn 2007 wurde bei der EZB ein einheitliches Sicherheiten- Register eingeführt, das die bis dahin aus der Kategorie-1-Sicherheiten und Kategorie- 2-Sicherheiten bestehenden beiden Kategorien ersetzte. Siehe Covenant, Finanzsicherheiten, Immobilien-Sicherheiten, IRB-Ansatz, Kategorie-1-Sicherheit, Notenbankfähigkeit, Rating, Repomarkt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 55 ff. (Übersicht S. 60, Übersicht der Politik auch anderer Zentralbanken S. 68 f.), Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 81 f. (Ausschluss-Bestimmung: S. 82), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 40 f. (EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten), Monatsbericht der EZB vom Februar 2006, S. 92 (Gebrauch staatlicher Schuldtitel zur Besicherung von Kreditgeschäften bei der EZB), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2006, S. 31 ff. (Schaffung eines einheitlichen Verzeichnisses für zentralbankfähige Sicherheiten im Euroraum), S. 36: Zulassungskriterien (Übersicht), S. 39: Bonitätsklassen (Übersicht), sowie S. 81 ff., lehrbuchmässige Darstellung), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 39 (neuere aufsichtsrechtliche Entwicklung in Bezug auf Versicherungen), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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