Stolgeld auch Stoltaxe und Stolgebühr (stole fees)

Feste Beträge, die den Geistlichen vor Ort sowie dem Kirchenpersonal (Organist, Küster, Bedienstete des Pfarrsekretariats in Grossstadtpfarreien) gelegentlich gewisser kirchlicher Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Abdankung) früher zustanden. Ursprünglich eine freie Gabe, wurde das Stolgeld im Laterankonzil 1215 als pflichtgemässe Leistung anerkannt und kirchenrechtlich festgeschrieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass (in Deutschland bis 1874) den Geistlichen auch die Beurkundung der Taufen, Aufgebote, Eheschliessungen und Sterbefällen oblag. Die Pflege der jeweiligen Kirchbücher sowie das Ausstellen entsprechender Bescheinigungen nahm (um 1860 in Hamburg) mehr als die Hälfte der Zeit eines Geistlichen in Anspruch. - Stolgeld von Stola = über beide Schultern herabhängende Amtsschärpe des (katholischen und lutherischen) Geistlichen. Siehe Amtsgeld, Beichtgeld, Denkgeld, Kerzengeld, Memoriengeld, Messegeld, Taxe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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