Sicherungsfonds (safeguard fund)

In Deutschland ein nach § 124 ff. VAG für Lebensund Krankenversicherer vorgeschriebenes Sondervermögen, das von den Assekuranzunternehmen zu speisen ist. Der Fonds ist darauf ausgerichtet, die Verträge eines in Not geratenen Versicherers weiterzuführen. Siehe Einlagesicherung, Garantiefonds, Feuerwehrfonds, Haftungsverbund, Sicherungspflicht. Vgl. Details im Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 136 f., S. 155 (Protektor Lebensversicherungs-AG).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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