Schuldenbremse (debt brake)

Verbindung der Einnahmen mit den Ausgaben des Staates derart, dass die Höhe der Einnahmen (ergänzt um einen konjunkturabhängigen Prozentsatz) die höchst zulässigen Ausgaben bestimmt; manchmal auch Ausgabenplafond (expenditure upper limit) genannt. Siehe Finanzreferendum, Kreditsperre, Stabilitätsund Wachstumspakt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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