Wenn nicht anders definiert, ein Überbrückungs-oder Bereitschaftskredit an ein Land (eine Zentralbank) bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Solche Kredite gewährt statutengemässstatutengemäss der Internationale Währungsfonds.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen