Social Lending Platform (so auch im Deutschen gesagt)

Internet-Portale, die ausserhalb des Bankensystems Anbieter und Nachfrager von Darlehn zusammenbringen. Soweit keine Kreditvermittlung durch den Betreiber selbst stattfindet, sondern lediglich ein Peer-toPeer- Lending arrangiert wird, sind solche Portale bis anhin (noch) nicht erlaubnispflichtig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt "Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG" veröffentlicht. Siehe eLolly.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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