Bussgeld (punitive damages; administrative fine, penitent fee)

Allgemein die von einer Behörde verhängte Strafgebühr; im engeren Sinne in Deutschland die für einen Regelverstoss im Strassenverkehr verfügte Zahlung. Im Finanzsektor die von den Aufsichtsbehörden verhängten Geldstrafen zur Ahndung von Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften. Gegen erlassene Bussgeldbescheide der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können die Betroffenen zunächst ein Widerspruchsverfahren beantragen; wird der Widerspruch zurückgewiesen, so können die ordentlichen Gerichte angerufen werden. Früher die einem Beichtenden auferlegte Zahlung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens an Leib und Gut von Mitmenschen. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Bestandskraft, Fersengeld, Pönalgeld, Sonderprüfung, Verwarnung, Zwangsgeld. Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin; dort jeweils viele einzelne Fälle sowie Bericht über Rechtsbehelfe gegen Massnahmen der Behörde.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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