Brandgeld auch Feuergeld (fire payment; inceneration premium)

Beitrag zur Feuer- Versicherung. Etwa um 1750 wurde in vielen deutschen Gebieten eine staatliche und behördlich organisierte Zwangsversicherung gegen Feuerschaden eingeführt, um der durch Brände verursachte Verarmung ganzer Dörfer und Städte Einhalt zu gebieten. Das in früherer Zeit von Mitbürgern eingesammelte Geld oder der von der Versicherung ausbezahlte Betrag an einen Brandgeschädigten. Zahlung für Löschhilfe bei einem Brand, geleistet von dem Geschädigten, der Gemeinde oder der Versicherung und früher in der Regel für die Ausrüstung der Feuerwehr zweckgebunden. Zahlung, die Eltern von schulpflichtigen Kindern neben dem Schulgeld zur Beheizung der (gemeindlichen) Gebäude zu entrichten hatten. Frühere Umlage in manchen Gemeinden, um die (kalte, weil in der Regel nicht mit einem Viehstall verbundene) Lehrerwohnung zu beheizen. Früher eine Abgabe auf jedes Haus mit Feuerstelle; Herdgeld. Andere Bezeichnung für das Leuchtturmgeld. Von manchen Städten heute an Bestatter bezahlte Prämie für jede zur Einäscherung angelieferte Leiche. Zweck dabei ist, Grabflächen auf dem Friedhof so weit wie möglich klein zu halten (allfällige Erweiterungen zu vermeiden) bzw. das Krematorium auszulasten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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