Börsenrat (stock exchange council)

In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen und die Börsengeschäftsführung zu überwachen; vgl. § 9 BörsG. Siehe Börsenordnung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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