Banking Supervision Committee, BSC (so auch in der Regel im Deutschen; seltener Ausschuss für Bankenaufsicht)

Im Jahre 1998 errichtete und bei der EZB angesiedelte Arbeitsgruppe von Vertretern der Zentralbanken der EU und Mitarbeitern der nationalen Aufsichtsbehörden mit dem Ziel des Informationsaustauschs über grundsätzliche und aktuelle aufsichtsrechtliche Fragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf systeminhärenten Risiken; Pläne für ein allfällig notwendiges Krisenmanagement werden hier erarbeitet. Sitz der BSC ist Frankfurt am Main. -Die Aufgabenteilung zwischen CEBS und BSC liegt darin, dass das CEBS sich im wesentlichen den Fragen der institutsbezogenen Aufsicht widmet, während das BSC in erster Linie mit den Fragen der makroprudentiellen Analyse befasst ist. Siehe Aufsicht, europäische, Aufsicht, makroprudentielle, Ausschuss-Wahn, Cassisde- Dijon-Urteil, Committee of European Banking Supervisors, Lamfalussy-Verfahren, Working Group on Credit Registers, Zentralkreditregister. Vgl. Geschäftsbericht 2001 der Deutschen Bundesbank, S. 141, S. 180, Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 66 f., Geschäftsbericht 2003 der Deutschen Bundesbank, S. 167 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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