Best Practice (so auch im Deutschen gesagt)

Als Begriff der Aufsichtsbehörden die Suche und Vorgabe solcher Verfahren, die betriebliche Abläufe auf dem Finanzmarkt und damit auch innert der Banken bestmöglich gestalten und dabei voll in Einklang mit gültigen rechtlichen Bestimmungen stehen. -Die Aufsichtsbehörde prüft im Zuge dessen vorhandene Erfahrungen erfolgreicher Finanzdienstleister, vergleicht unterschiedliche Lösungen, die in der Praxis eingesetzt werden, bewertet sie anhand der beiden oben genannten Ziele, und sie legt auf dieser Grundlage fest, welche Gestaltungen und Verfahrensweisen für Institute gegebenenfalls verpflichtend gemacht werden sollten. Siehe Ausschuss für Interne Revision, Aufsicht, mikroprudentielle, Committee of European Banking Supervisors, Enforcement, Goldplating; Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32, S. 43 (Übersicht der verschiedenen Gremien).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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