Brückengeld (bridge money, bridge toll; interim payment)

Eine Verkehrsabgabe, die in früheren Zeiten verbreitet beim Überschreiten einer Brücke durch Personen und Fahrzeuge erhoben wurde. Sie war sofort in Bargeld zu entrichten und wurde vom Brückenwärter (Brückner; bridge toll collector) einkassiert. Die Einnahmen aus der Gebühr waren in der Regel zur Entlohnung des Brückners sowie zur Abzahlung und Unterhaltung des Bauwerks zweckgebunden. Eine Zahlung,, die heute noch vor allem in den Niederlanden von Booten zu entrichten ist, die (auf einem kleinen Kanal) unter einer Überführung vorbeifahren wollen, und zwecks dessen der Steg angehoben werden muss. Im Zuge der Arbeitsmarktpolitik nach § 421k SGB eine Zahlung, die Arbeitslosen über 55 Jahren dann in halber Höhe des Arbeitslosengeldes zufliesst, wenn sie gegenüber dem Arbeitsamt erklären, dass sie keine weiteren Vermittlungsbemühungen mehr wünschen. Siehe Arbeitslosengeld, Armengeld, Chausseegeld, Citymaut, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Feiergeld, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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