Bankgeld (bank money; court fees; attachment fee; butcher’s block lending fee)

Dem Zahlungsverkehr dienende Sichteinlagen bei Banken und anderen Kontostellen, auch Giralgeld und Buchgeld genannt. Frühere Bezeichnung für eine Gerichtsgebühr; Bank = hier: Gericht (bench = court). In der Regel im voraus zu entrichtende Zahlung der Gläubigers, der gefänglichen Arrest gegen einen Schuldner beantragte, auch Arrestgeld genannt. Vormals zu entrichtende Gebühr für die Nutzung einer gemeindlichen oder im Besitz einer Zunft befindlichen Fleischbank (Fleischklotz; chopping block) durch Hausschlachter. Gebühr für die Nutzung einer eigenen Kirchenbank. Siehe Expensen, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Keichengeld, Platzgeld, Schöffengeld, Sitzgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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