Bieter (bidder, tenderer)

Im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG) aus dem Jahr 2002 sind dies natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen ein Erwerbs- oder Übernahme-Angebot abgeben oder ein Pflichtangebot abgeben müssen. Siehe Acting in concert, Aktientauch-Übernahme, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 38 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 202 ff. (zur aufsichtsrechtlichen Praxis) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik "Unternehmensübernahmen"; dort auch jeweils eine Übersicht und Bemerkungen zum Angebotsverfahren.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "B"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.