Beichtgeld auch Beichtkreuzer, Beichtgulden und ähnlich (penitent's fee)

Früher in der katholischen und lutherischen Kirche freiwillig geleistete, aber üblich gewordene Gabe in Bargeld an den Pfarrer, ursprünglich vor allem nach der Osterbeichte (persönliches, reumütiges Schuldbekenntnis in Worten vor dem Geistlichen) und daher auch Osterpfennig und Ostergroschen genannt. -Auch wer nicht beichtete, zahlte als Gemeindemitglied das Beichtgeld, das in manchen Gegenden noch bis Ende des 19. Jhts. den Grundstock des Einkommens eines lutherischen Pfarrers bildete. Siehe Ablassgeld, Amtsgeld, Annaten, Denkgeld, Dispensationsgeld, Glockengeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Memoriengeld, Messegeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Pönalgeld, Prokurationsgeld, Stolgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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