Publizität, situationsbezogene (situative publicity)

Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der Regelpublizität (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl. Anhang und Lagebericht) zu einer Ad-hoc-Publizität verpflichtet, um den Marktteilnehmern zwischen den Stichtagen der Regelpublizität den raschen Zugang zu Informationen über wichtige Unternehmensereignisse zu gestatten. Dies ist in § 15, Abs. 1 WpHG vorgeschrieben. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktdisziplin, Scalping, Stimmrecht-Offenlegung, Wirtschaftsprüfer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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