Preisstabilität (price stability)

Bei der EZB der Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahr in der mittleren Frist um 2 Prozent. Durch die Bezugnahme auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex ist klargestellt, dass die Verbraucherpreise gemeint sind. Die Stabilität von Vermögenspreisen fällt also nicht unter diese Definition. Aus ist damit ebenfalls ausgeschlossen, dass nur die sog. Kerninflation gemessen wird, also aus dem Güterkorb bestimmte preisvolatile Bestandteile (etwa Erdöl) herausgefiltert werden. -Logisch und sachlich wäre ein Anstieg von Null Prozent als "Preisstabilität" zu benennen. Da jedoch innert der EU-Mitgliedsstaaten die statistische Erfassung von Preisänderungen noch uneinheitlich ist (unterschiedliche Güterkörbe!), glaubt man diesen Spielraum einrechnen zu müssen. Siehe Asset-Price Inflation, Geldlücke, Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Inflation, Inflationsdifferenzen, Kompositions- Effekt, Sparquote. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juni 2002, S. 38 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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