Papiergeld (paper money; paper fee)

Allgemein gegen Edelmetall einlösliche oder uneinlösliche Wertpapiere, von staatlicher Stelle oder Privaten (Banken) ausgegeben. Im engeren Sinne heute: auf einen bestimmten Geldbetrag lautende uneinlösliche Wertpapiere (Banknoten) mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und Annahmezwang im jeweiligen Währungsgebiet. In der älteren Literatur auch Benennung für das Stempelgeld. Siehe Banknoten-Management, Chipkarte, Fälschungssicherung, Fenstergeld, Notenbank, Zahlungsmittel, Zettel. Vgl. zu den EU-Banknoten ausführlich Monatsbericht der EZB vom August 2004, S. 85 ff., Monatsbericht der EZB vom August 2005, S. 91 ff. (hier weitere Überlegungen auch hinsichtlich der zukünftigen Ausgabe der Noten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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