Pflegeversicherung (compulsory long-term care insurance)

In Deutschland seit 1. Januar 1995 eingeführte Zwangsversicherung zur Bestreitung der Ausgaben bei Hinfälligkeit im Alter. Die Pflegeversicherung ist inzwischen ein bedeutender Parafiskus, über dessen Haushaltsentwicklung laufend berichtet wird im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Öffentliche Finanzen in Deutschland". Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 29 ff. (mit wichtigen Übersichten, auch zu rechtlichen Gegebenheiten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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