Paraphernalgeld (paraphernalia)

In älteren Dokumenten Bargeld oder Vermögensgegenstände, die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und pherne = Mitgift. Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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