Pensionsfonds-Richtlinie (EU pensions fund directive)

EU-weit angeglichene Bestimmungen in Bezug auf den Betrieb eines Pensionsfonds, die Auskunftspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern, die Bemessung und Bedeckung der Rückstellungen, der Grundsätze der Anlagepolitik, die Vorschriften über Vermögensverwaltung sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit. Die im Juni 2003 erlassene Richtlinie musste bis September 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 49, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 61 ff., S. 140 ff. (Umsetzung der Pensionsfondsrichtlinie), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 79 (Legaldefinition "Pensionskasse" durch Einführung des § 118a VAG), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 80 (neue Regeln in Bezug auf das Auslandsgeschäft) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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