Pfennigmeister (paymaster, chamberlain)

In älteren Dokumenten der (oberste) rechnungsführende Beamte bei einer Behörde (auch beim Heer), der Kassenwart eines gesellschaftlichen Verbands (wie Verein, Gilde, Zunft). Siehe Kammergerichtsgeld, Zahlmeister.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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