Prospektpflicht (securities prospectus requirement)

In Deutschland muss seit 1990 jedem öffentlichen Verkaufsangebot von Wertpapieren ein Wertpapier-Verkaufsprospekt vorangehen. Für die Handelszulassung an deutschen Börsen bedarf es darüber hinaus im Segment amtlichen Markt eines Börsenzulassungsprospektes, im geregelten Markt eines Unternehmensberichts und im Neuen Markt eines Emissionsprospektes, die jeweils alle vor Veröffentlichung dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen sind. Ab 1. Juli 2005 ist in Deutschland auch eine Prospektpflicht für Vermögensanlagen eingeführt. Den Inhalt des Verkaufsprospektes regelt eine eigene Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung. Siehe Beteiligungsofferten, Complex Financial History, Information, asymmetrische, Privatplazierung, Prospekt- Datenbank, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Wertpapier-(verkaufs)prospektgesetz. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 16 ff., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 196 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 38 f. (Harmonisierung des Prospektrechts), S. 138 f. (Prospektpflicht für Vermögensanlagen), S. 140 (Übersicht der gesetzlichen Regelungen), S. 143 f. (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 34 (neue Arbeitsgruppe des CESR zur europaweiten praktischen Angleichung des Prospektrechts), S. 148 f. (laufende Prospektprüfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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