Kredit-Abtretung (assignment of credit)

Banken in Deutschland ist es erlaubt, einzelne Kredite oder ganze Kreditpotfolios an Dritte zu verkaufen; das Bundesverfassungsgericht hat dies im Juli 2007 bestätigt. -Die Aufsichtsbehörde rät jedoch den Instituten, die Kunden vor Abschluss eines Darlehnsvertrags darauf hinzuweisen, dass eine Abtretung erfolgen kann. Auch sollte der Kunde über die getätigte Abtretung informiert werden; besonders dann, wenn die Bearbeitung und das Inkasso des Darlehns nicht bei der kreditgebenden Bank verbleibt. Verträge mit Abtretungs-Ausschluss sollten möglich sein. Siehe Ausplazierung, Darlehn-gegen-Papiere-Geschäft, Verbriefung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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