Kapitaladäquanz-Richtlinie (capital requirements directive, CRD)

Von der EU- Kommission erlassene Vorschrift in Bezug auf die einheitliche Ermittlung des aufsichtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals der Banken. Diese war bis Ende 2006 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Siehe Basel-II, Capital Requirements Directive Transposition Group, Cook-Ratio, Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche, Risiko, operationelles, Unterlegung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 96 (Umsetzung in deutsches Recht), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 71 (Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 44 (Anwendungs- und Auslegungsfragen), S. 60 (SON soll die national unterschiedlichen Umsetzungsbemühungen bei der CRD angleichen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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