Kreditgewährung, kompensatorische (compensatory lending)

Der jahreszeitlich unterschiedliche Kreditbedarf der einzelnen Unternehmen und Branchen führt dazu, dass sich bei den Banken zeitweise Überschüsse an Einlagen bilden, während zu gleicher Zeit andere Wirtschaftszweige in verstärktem Umfang Darlehn nachfragen. Man bezeichnet die Gewährung von Darlehn, die aufgrund einer solchen Stillegung von Geld erfolgt (denn die der Bank gegen Zinsvergütung anvertrauten Beträge ruhen auf Konten) als kompensatorische Kreditgewährung; diese wird von der Zentralbank jeweils berechnet. -Bei zunehmender Wirtschaftstätigkeit tritt eine Nachfrage nach Darlehn auf, die den Umfang der beschriebenen Geldstillegung überschreitet. Jetzt benötigen die Banken zusätzliches Zentralbankgeld, das sie sich bei der Zentralbank auf verschiedene Weise beschaffen können. Siehe Endogenitäts-Prinzip, Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Geld, Geldbasis, Geldmenge, Kreditausweitung, Liquidität, M1, Spitzenrefinanzierungs-Fazilität, Zahlungsmittel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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