Kammergerichtsgeld (levy for the maintenance of the Imperial High Court)

Im Jahr 1507 eingeführte Reichssteuer zur Unterhaltung des Reichskammergerichts als dem Obersten Gerichtshof im Deutschen Reich zwischen 1495 und 1806, auch Kammerzieler (Zieler = hier: Steuer) genannt. Das eingehende Geld wurde vom "Kayserlichen Reichs-Cammer- Gerichts Pfenningmeister" verwaltet. -Der Gerichtshof hatte seinen Sitz zunächst in Frankfurt am Main, später in Speyer und (wegen der kriegerischen Einfälle der Franzosen) ab 1693 in Wetzlar. -Die Gebühren für das Gericht (Expensen) waren zuletzt in der Kammergerichts- Ordnung aus dem Jahr 1555 im einzelnen geregelt. Siehe Bankgeld, Expensen, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Platzgeld, Schöffengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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