Kreditplafondierung (quantitative credit restrictions, credit ceilings)

Massnahme der Zentralbank, um die Kredite in einem Währungsgebiet zu beschränken. Dies kann im einzelnen geschehen durch Verfügung an die Banken, das Volumen ihrer gewährten Darlehn zu verringern, praktisch also Kredite zurückzurufen, Vorgabe einer höchstens erlaubten Wachstumsrate der Kredite einer Bank (manchmal auch Limes genannt), Zuweisung eines Höchstbetrages der Kreditvergabe an die Banken gesamthaft (Globalplafonds) oder an jede Bank im einzelnen (institutsbezogene Plafondierung) sowie im äussersten Falle (etwa hohe Inflation) genereller Kreditstopp für alle Banken. Im einzelnen lässt sich dieses Instrument auf vielfältige Weise ausgestalten. Die Erfahrungen in vielen Ländern hat gezeigt, dass Angebot und Nachfrage nach Darlehn im Falle der Kreditplafondierung sofort auf graue Kapitalmärkte ausweicht. In Deutschland wird damit auch die Einschränkung der Kredite aller öffentlichen Haushalte bezeichnet; in § 19 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz näher geregelt. Siehe Kapitalmarkt, grauer, Schattenbankbereichsystem, Offshore-Finanzplätze, Parallel Banking, Underground Banking.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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