Keichengeld (imprisoment fee)

Früher zu zahlender Betrag zur Deckung der Ausgaben für eine (kurzzeitige) Inhaftierung. Keiche = Karzer, Gefängnis; auch Kittchen, Kitt, Kitte, Kütte (für Haus, Herberge). Siehe Arrestgeld, Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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