Krangeld (crane charge)

Frühere (und mancherorts auch noch bis heute fortbestehende) Gebühr für die Nutzung einer öffentlichen Hebemaschine, um Waren in erster Linie vom Landverkehr auf ein Schiff oder umgekehrt zu laden. Früher auch in manchen Städten bei sämtlichen Handeltreibenden eingezogene Abgabe, um einen Kran (als "gemeinheitliche Anstalt") anzuschaffen. Heute teilweise in Wassersportvereinen (Bootclubs) von den Mitgliedern verlangte Umlage für die Beschaffung und Wartung eines Lastenhebers. Zahlung für die Inanspruchnahme eines Mobilkrans (Autokrans, Fahrzeugkrans), vor allem bei jederart Bauten, einschliesslich von Funktürmen und Windkraftanlagen. Im Jargon auch (abkürzend?) gesagt vom Krankengeld. Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Bordinggeld, Einkaufgeld, Fremdhafengeld, Hafengeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapgeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Schleusengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "K"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.