Kontrakt (contract)

Auf dem Finanzmarkt oft für jederart vertraglicher Vereinbarung gesagt. Grundbegriff an den Warenterminbörsen. Es handelt sich um eine juristisch verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, eine Leistung zu erbringen oder zu unterlassen. Damit verbunden ist ein in allen Einzelheiten genau festgelegter Vertragsinhalt, z. B. die Lieferung einer bestimmten Menge (Lot) von Ware (etwa Rohöl, Getreide) einer bestimmten Güteklasse zu einem bestimmten Liefertermin, Lieferort und Preis. Die Schriftform ist nicht unbedingt nötig und an Börsen oft auch nicht üblich. Siehe European Master Agreement, Legal Opinion, Rohstoff-Terminkontrakt, Transaktion.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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